eRezept ab dem 01.01.2024 verpflichtend
Seit dem 01.01.2024 ist die Nutzung des elektronischen Rezepts verpflichtend und das eRezept löst somit das bisherige Kassenrezept („rosa Rezept“) ab.
Die eRezepte werden digital erstellt und auf einem besonders geschützten Server der Telematikinfrastruktur gespeichert. Ihr eRezept können Sie entweder mittels Ihrer Versichertenkarte oder mittels der eRezept-App der gematik in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.* Die E-Rezept-App der gematik kann in den gängigen App Stores sowie auf der der gematik-Webseite heruntergeladen werden. Für die Nutzung benötigen Sie eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie Ihre Versicherten-PIN, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten.
Für die Erstellung des Rezepts ist es erforderlich, Ihre Versichertenkarte eingelesen zu haben (so wie in jedem Quartal erneut). Wurde die Versichertenkarte eingelesen, können Folgerezepte bestellt werden, ohne dass Sie erneut in die Praxis zu kommen brauchen.
Die Rezeptbestellung erfolgt – wie gehabt – über unsere Rezepthotline oder über unsere Homepage. Die Bearbeitungszeit der Rezepte beträgt weiterhin 24 Werktags-Stunden ab Bestellung. Vorher steht das Rezept der Apotheke nicht zur Bearbeitung zur Verfügung. Privatrezepte, BTM-Rezepte sowie grüne Rezepte oder Hilfs- und Heilmittelrezepte stehen bisher nicht als eRezept zur Verfügung und werden über den bisher bekannten Weg erstellt.
Weitere Informationen finden Sie u.a. beim Bundesgesundheitsministerium.
*Sollten Sie Ihre Medikamente über eine Versandapotheke einlösen und noch nicht über die eRezept App verfügen, benötigen sie Ihr eRezept als Papierausdruck mit einem Rezeptcode. Bitte weisen Sie uns bei Bestellung daraufhin (eRezept als Papierausdruck).